AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienhaus "Sottung" 

AGB

Gastaufnahmebedingungen für Beherbergungsverträge


Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für das Ferienhaus Sottung


1. Anmelden/ Buchungen

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie dem Vermieter in Schönau am Königssee verbindlich an, einen Mietvertrag über die vorgesehene Wohnung abzuschließen. Ihre Anmeldung kann sowohl mündlich (persönlich, telefonisch) als auch schriftlich (Brief, Fax, Email, Internet) erfolgen.

Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung und der gegebenenfalls von Ihnen zu leistenden Anzahlung auf unserem Konto zustande. Bei Nichtzahlung innerhalb der vereinbarten Frist können Ihre Ansprüche aus dem Mietvertrag endgültig erlöschen.

2. Preise/Nebenkosten

Der Übernachtungspreis richtet sich nach der Anzahl der Personen und dem evtl. mitgebrachten Vierbeiner. Daher dürfen sich auch nur die angemeldeten Personen/Tiere im Ferienhaus aufhalten. Die Preise verstehen sich inklusive aller Nebenkosten, wie Hausstrom und Wasser, sowie Raumheizung von 01.10. - 30.04..

Die Kurtaxe derzeit € 3,10 p./Person für Erwachse und € 1,55 pro Kind von 6 – 16 Jahren wird extra verrechnet.

Das Laden von Elektro-Kraftfahrzeugen mit unserem Hausstrom und auf unserem Grundstück ist nicht gestattet, hierfür sind nicht die technischen Voraussetzungen gegeben. Bei Zuwiderhandeln stellen wir eine Vertragsstrafe von € 150,-- in Rechnung, zudem kann ein Verstoß gegen diese Vereinbarung zur sofortigen Beendigung des Mietverhältnisses ohne Anspruch auf Erstattung der Mietsumme führen. Für verursachte Schäden kommt der Mieter auf. 

E-Fahrräder dürfen nur während Ihrer Anwesenheit aufgeladen werden. Achten Sie darauf, dass das Fahrrad, bzw. der Akku hierbei auf einer feuerfesten Unterlage steht und Ihr Ladegerät, sowie Ihr Akku einwandfrei ist. Das Ladegerät darf nur in einer Wandsteckdose, keinesfalls über eine Mehrfachsteckdosenleiste oder einem Verlängerungskabel angebracht werden. Für verursachte Schäden haftet der Mieter.

3. Endreinigung

Die Endreinigung ist im Preis inbegriffen. Grobe Verunreinigungen werden extra berechnet!

4. Haustiere

Grundsätzlich nehmen wir keine Haustiere, evtl. Ausnahmen nach Absprache. Der Unkostenbeitrag pro Tier/Nacht deckt lediglich einen Teil der erweiterten Endreinigungskosten! Die sich in den Räumen befindlichen Betten und Schlafcouchen sind nicht als Hundebett vorgesehen. Alle von uns gestellten Bettwaren, Decken und Handtücher sind ausschließlich für Ihre persönliche Benutzung vorgesehen und dürfen nicht für Ihren Vierbeiner verwendet werden. Bei Nichtbeachtung stellen wir chemische Reinigung oder den Preis für Neuanschaffung von Matratzen, Auflagen, Bettwaren aller Art und Handtüchern in Rechnung! Haustiere sollten aus hygienischen Gründen generell keinen Zugang zu den Schlafräumen haben. Keine Kampfunde oder vom Verhalten her ähnlichen Hunden. Pro Aufenthalt nehmen wir maximal ein Tier bei uns auf.

5. Zahlung

Anzahlung: 25 % des Gesamtbetrages innerhalb 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung

Restzahlung: 7 Tage vor Reiseantritt per Überweisung oder Barzahlung bei Anreise vor Ort

6. Ersatzmieter

Kann der Mieter aus zwingenden Gründen das angemietete Ferienhaus nicht selbst wie vorgesehen nutzen, so steht ihm bis zum vertraglichen Mietbeginn das Recht zu, einen Ersatzmieter zu stellen. Dies ist uns sofort unter genauer Angabe des Ersatzmieters (Name, Anschrift, Personenzahl) mitzuteilen. Der Vermieter kann dem Wechsel des Mieters widersprechen, wenn Gründe vorliegen, die in der Person des Ersatzmieters liegen und/oder wenn gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen.

7. Rauchverbot

Im Ferienhaus ist das Rauchen strikt untersagt. 

8. Rücktritt/Rücktrittsgebühren

Sie können jederzeit vor Mietbeginn vom Mietvertrag in Schriftform zurücktreten. In diesem Falle wird sich der Vermieter in angemessener Weise bemühen (in Zusammenarbeit mit dem Tourismusbüro), das Ferienhaus anderweitig zu vermieten. Die jeweilige Mindestaufenthaltsdauer bleibt bestehen. Ist die Neubelegung nur durch die Schaltung eines Angebotes und Mietminderung erreichbar, werden die Kosten, sowie die Mietdifferenz auf Sie zu 100 % umgelegt. Bleiben einzelne Nächte offen, wird dieser Ausfall ebenfalls zu 100% in Rechnung gestellt. 

Kommt es zu keiner Ersatzbelegung haben Sie lt. deutscher Rechtsprechung (HGB/Beherbergungsvertrag) eine angemessene Rücktrittsgebühr zu entrichten.

Die Rücktrittsgebühren betragen unabhängig vom Zeitraum des Rücktrittes 90 % des Gesamtbetrages.

Bei verspäteter Anreise oder verfrühter Abreise werden die entsprechenden Nächte zu 100 % in Rechnung gestellt.

Auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird hiermit nochmals ausdrücklich hingewiesen.

Ihren passenden Stornoschutz finden Sie unter:

https://www.allianz-reiseversicherung.de/de_DE/reiseversicherung/reiseruecktrittsversicherung/mietobjekte.html

Achtung: Sie können ab sofort auch gewisse Corona-Leistungen (z. B. angeordnete Quarantäne ohne erkrankt zu sein) versichern lasse, Reiserücktrittsversicherungen sind meist zeitnah (meist innerhalb von 3 Tagen) in Zusammenhang mit der Buchungsbestätigung ab zu schließen.

9. covid-19

Falls Sie aufgrund eines Beherbergungsverbotes aufgrund Covid-19 nicht anreisen dürfen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten für die gegenseitige Aufhebung des Mietvertrages.

Wir erbringen unsere Leistungen stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum Aufenthaltszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen. Aus diesem Grunde kann es zu Corona bedingten angemessenen Nutzungsregelungen oder Beschränkungen bei Inanspruchnahme kommen. 

Für ihre persönlichen Gründe auch in Zusammenhang mit covid-19 übernehmen wir keinerlei Haftung. Einige Reiserücktrittsversicherungen bieten jedoch mittlerweile Zusatzleistung für persönlich angeordnete Quarantäne, etc. an.




10. Aufhebung des Reisevertrages

Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, unmittelbar und konkret erheblich beschwert, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden wir der Vermieter von unserer vertraglichen Verpflichtung frei. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen in diesem Falle nicht zu.

11. Allgemeine Verpflichtungen

Der Mieter ist verpflichtet sich an die geltende Hausordnung zu halten. Nachhaltiges schuldhaftes Übertreten der Hausordnung berechtigt den Vermieter zum Rücktritt des Mietvertrages und einen sofortigen Verweis aus dem Ferienhaus auszusprechen. Ansprüche auf Mieterstattung, Schadenersatz oder sonstige Zahlungen stehen dem Mieter in diesem Falle nicht zu. Für beschädigte oder zerstörte Gegenstände und Ausstattungen wird Schadenersatz bzw. Reparaturkosten geltend gemacht.

12. An- und Abreisezeiten

Wir stellen Ihnen das Haus ab 14 Uhr am Anreisetag bis um 9 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

13. Gerichtsstand

Als Gerichtsstandvereinbarung gilt für alle sich ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Laufen

Ferienhaus Sottung

Inh. Franz Sottung

Brandkopfweg 6

83471 Schönau am Königssee



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